Rechtsanwalt Prof. Dr. Markus Füllsack gehört laut dem Anwalts-Ranking des Handelsblattes zu Deutschlands besten Anwälten im Bereich Steuerrecht. Das Ranking wurde im Auftrag des Handelsblattes vom US-Verlag Best Lawyers erstellt, um die renommiertesten Rechtsberater zu ermitteln. Es basiert auf einer Umfrage, bei der ausschließlich Rechtsanwälte als Umfrageteilnehmer nach der Reputation ihrer Mitbewerber befragt wurden.
JUVE-Handbuch Steuern 2024 Top-Berater für Unternehmen: Seit 2018 ist Herr Prof. Dr. Füllsack auch in der Spezialaufstellung zum Steuerrecht unter der Rubrik Steuerstrafrecht unter den oft empfohlenen Verteidigern benannt.
JUVE-Handbuch Wirtschaftskanzleien: Seit 25 Jahren ist Herr Prof. Dr. Füllsack in der Rubrik Steuerstrafrecht unter den führenden Steuerstrafverteidigern in Deutschland benannt.
WirtschaftsWoche, 18.07.2009, „Top-Steuerstrafrechtler in Deutschland“ sowie Porträt Prof. Dr. Markus Füllsack
Focus, 12/2005, „Streiten um die Steuer“ sowie Liste empfohlener Anwälte für Steuerrecht